Domains sind knapp und dementsprechend sind begehrte Top-Level-Domains gesucht wie nie. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) regelt unter anderem auch die Vergaberechte für die Domains, die Markenrechte anderer betreffen. Im Einzelnen sind das Rechte von Markeninhabern. Eine besondere Clearingstelle soll nun Markenrechteinhaber schützen.
Neue Domainendungen, neue Probleme
Vor einigen Monaten berichteten wir über die Einführung mehrerer neuen Domainendungen, u.A. sind es .cologne und .koeln Domains.
Das kann im Einzelfall bedeuten, dass Markenrechteinhaber ein Vorregistrierungsrecht für Second-Level und Top-Level-Domains erhalten. ICANN ist selbstverständlich mit der Abwicklung und Bewerbung auf die neuen Domain-Endungen wie .web, .sport, .music betraut.
Anhand des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs ADAC lässt sich ablesen, in wie weit Markenrechteinhaber darauf bedacht sind auch bei den Domains Vorrechte wahrzunehmen. Domains, egal welchen Levels und welcher Endung mit ADAC, lassen sich nur vom ADAC und seinen Tochtergesellschaften registrieren.
Clearingstelle
Laut der von ICANN für den Betrieb der Clearingstelle beauftragten Firma Deloitte, wird es in der nächsten Zeit mehrere Vorregistrierungsphasen geben. Die Markeninhaber können die Vorregistrierungsrechte für neue Top Level Domains (TLDs), geltend machen. Dadurch soll in erster Linie der wirksame Schutz gegen Domaingrabbern und Nachahmern gewährleistet werden.
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