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Von Vitaliy Malykin

Die Tätigkeit als Rechtsanwalt setzt die Zulassung durch die Landesjustizverwaltung voraus. Im Sinne des Gesetzes sind Rechtsanwälte keine Gewerbetreibenden, sondern Freiberufler.

Als unabhängiges Organ der Rechtspflege kann der Rechtsanwalt Mandanten vor Gericht vertreten und sich in allen Rechtsfragen vertreten lassen. In bestimmten Fällen und Rechtslagen besteht die so genannte Anwaltspflicht, d.h. es kann der Prozess nur durchgeführt werden, wenn eine anwaltliche Vertretung besteht.

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