Google nimmt erneut Stellung zu den Vorwürfen der etwaigen Kartellrechtsverletzungen in Russland. Wie der Wettbewerbsbeauftragte bei Google, Tero Louko, mitteilte, sei das Unternehmen sich keiner Verletzung des Kartellrechts bewusst.
„Google hat in Russland gegen kein Kartellgesetz verstoßen und wir hoffen, dass die von uns zur Verfügung gestellten Materialien die Irritationen schnell beenden werden“
– so Louko.
Google wehrt sich gegen Vorwürfe
Wie aus dem Umfeld des Unternehmens bekannt wurde, arbeitet derweil Google aktiv mit dem FAS zusammen, um Fragen des Kartellrechts und Monopolstellung zu beantworten. Google sei weiterhin der Auffassung, dass Hardwarehersteller in der Entscheidung frei seien für welche Voreinstellungen sie sich entscheiden würden.
„Ich möchte nochmals herausstellen, dass die Installation von Google Apps mit jedem der Hersteller geschlossen wird und dies auf Basis von Verträgen passiert. Das sei jedem privatwirtschaftlichen Unternehmen freigestellt.
Dem Benutzer steht es weiterhin frei zu wählen, ob sie voreingestellte Google-Anwendungen entfernen und durch andere aus einem App-Store ersetzen, das gilt auch für eine standardmäßig voreingestellte Suchmaschine“
– so Louko.
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Ebenso verhalte es sich mit den Beziehungen zu Herstellern. Die Zusammenarbeit von Unternehmen untereinander basiere auf Verträgen und verstoße nicht gegen geltendes Recht. Beim Erlös aus dem Suchmaschinengeschäft gebe es Vereinbarungen über Erlöse, von denen auch die Hersteller profitieren. Das lege nahe, dass diese Unternehmen in der Folge auch stark daran interessiert seien, dass Google als Suchmaschine installiert sei.
Erste Einschätzung vom FAS erwartet
Vorangegangen ist eine Eingabe von Yandexn bei FAS, die Google Kartellrechtsverletzungen beim Handybetriebssystem Android vorwerfen und maßgeblich von Yandex auch vorangetrieben wurde. Der russische Suchriese hat darin beklagt, dass Google seine Vormachtstellung ausnutzen würde, um seine eigenen Mobilanwendungen unter dem Betriebssystem Android zu fördern.
Derzeit wird das vom FAS geprüft und bis zum 13. April sollte es eine erste Einschätzung seitens der Kartellbehörde geben. Wenn die obersten Monopolhüter der Auffassung sind, dass Google bestehendes Recht verletzt, kann das wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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