Neue Beweise im Android-Streit in Russland! Gericht entscheidet gegen Google

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Russland scheint für Google nach wie vor ein schwieriges Pflaster zu sein. Konkurrent Yandex, Hersteller von Smartphones und Wettbewerbshüter laufen Sturm gegen die übermächtige Präsenz insbesondere auf dem Android-Sektor.

Hier wird Google vorgeworfen, seine Vormachtstellung beim mobilen Betriebssystem Android auch auf die Hardwarehersteller auszuüben, aber auch Anbieter anderer Internetdienste vom Markt auszuschließen. Bisher war es so, dass Google betonte, dass das System für alle Anbieter offen sei, was grundsätzlich auch so ist – jedoch nur von der technischen Seite. Dennoch stehen alle um Google unter Druck und wer mitspielen möchte, der muss sich Google fügen.

Jetzt hat ein Gericht in Russland Dokumente erhalten, aus denen ersichtlich ist, dass Google seinen Partner untersagt hat, fremde Software zu verwenden. Einige Verträge beinhalteten präzisere Informationen und Hinweise darüber, bei welchen Konkurrenzen genau Verbote und Beschränkungen für Platzierung welcher Anwendungen galten, stellten Moskauer Richter fest.

Android

Android. Bildquelle: flickr / 73471799@N05 / CC BY 2.0

 

Missbrauch marktbeherrschender Stellung

Das Gericht sieht folgendes als gegeben an: Google missbraucht seine beherrschende Stellung auf dem Markt der Apps, wie es aus der Begründung der Entscheidung des Schiedsgerichts in Moskau ergeht und das als Gerichtsentscheidung veröffentlicht wurde.

Wie aus Verträgen zwischen Google und mobilen Geräteherstellern hervorgehen soll, habe Google Hardwareherstellern, die Google Android nutzen, verboten die Dienste anderer Hersteller auf der eigenen Hardware zu installieren, wie das sonst üblich ist. Außerdem wurde eine besondere Förderung von Google-Services und hier speziell bei der mobilen Suche vereinbart.

Eine verbindliche Förderung der Waren eines Unternehmen in einem wettbewerbsfähigen Umfeld, welches eine beherrschende Stellung auf dem Markt einnimmt, bedeutet eindeutig Einschränkung des Wettbewerbs, entschieden die Richter.

Gemeinhin ist es so, dass Hardwarehersteller auf den Mobilgeräten bestimmte Software und Dienste vorinstalliert haben. Der Richter hat festgestellt, dass die Vereinbarungen es anderen Anbietern nahezu unmöglich mache in den Markt zu kommen.

Das Gericht sieht es als gegeben an, dass diese Vereinbarungen eine Einschränkung des Wettbewerbs darstellen.

Zuvor war der Streit zwischen Yandex und Google immer wieder entbrannt. Der Konflikt fand aber im Sommer 2014 seinen Höhepunkt, als gleich drei Hersteller von Android-Geräten, „Fly“, „Explay“ und „Prestigio“ fast zur gleichen Zeit abgelehnt haben, Dienste von Yandex zu installieren. Wie sich nachfolgend gezeigt hat, basierte das Handeln möglicherweise auf Ausschließlichkeitsvereinbarungen, die zwischen Google und diesen drei Anbietern geschlossen wurden.

Roter Platz

Roter Platz. Bildquelle: flickr / Andrey / CC BY 2.0

 

Das Gericht stimmte den Erklärungen von „Yandex“ zu, dass Gerätehersteller sicherlich keine Anwendungen kaufen werden, die sie bereits von Google zusammen mit Google Play erworben haben, (Google Mobile Services, GMS), auch wenn Konkurrenten eine bessere Qualität dieser Anwendungen anbieten.

Die Argumente von Google, dass Kunden sich später für oder gegen bestimmte Anwendung von Konkurrenten entscheiden können, die anfangs nicht installiert wurden, heißt nicht, dass ursprünglich Wettbewerbsrechte nicht verletzt wurden, heißt es in der Gerichtsentscheidung.

Kein Kommentar von Google

Aus dem Hause Google wurde die Entscheidung des Gerichts nicht kommentiert. Im Januar dieses Jahres erklärte Googles Anwalt Tero Louko, dass Google mit Geräteherstellern zwei Arten von Vereinbarungen abschließt. Die erste beinhaltet eine Lizenzierung eine Paketes von Google Anwendungen, die Mobile Services (GMS), die zweite die Aufteilung der Einnahmen.

Zwei Lizenzpakete für die Hersteller

GMS steht allen Herstellern von mobilen Geräten zur Verfügung und beschränkt nicht die weitere Installation von anderen Diensten anderer Hersteller.

Die Vereinbarung über die Aufteilung von Einnahmen bedeutet, dass der Hersteller für die Förderung der Google Dienste eine zusätzliche Verantwortung jedoch auch Förderung von Google Diensten übernimmt. Luko äußerte sich nicht dazu, ob solche Vereinbarungen keine Beschränkungen enthalten, die sich auf die Installation von Konkurrenzanwendungen beziehen.

Über den Autor:
Foto von Vitaliy Malykin Vitaliy Malykin CEO von Design4u Köln Tel.: +49 2219753416 E-Mail: webmaster@design4u.org Websites: , , Wikipedia
Vitaliy Malykin (Dipl.-Kfm.) ist seit 2005 in den Bereichen Webentwicklung, Online Marketing, SEO, SEM und SMO unterwegs. Zu seinen Fähigkeiten und Kenntnissen zählen u. a. Suchmaschinenoptimierung, Webentwicklung, Webdesign, WordPress Development, Storytelling, Erstellung und Optimierung von Longreads und conversionsbasierter Landing Pages, Growth Hacking, aber auch Kommunikation, Führung von remote Entwickler Teams, Unternehmensführung, Beratung und Business Development. Malykin realisierte diverse IT-Projekte, plante, implementierte und setzte SEO Strategien und Maßnahmen für mehrere bekannte Unternehmen in Deutschland, Europa, Russland und der Welt um.
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