Wie wir vor Kurzem berichtet haben, plante Sberbank eine Beteiligung an „Yandex Money“. Nun ist es bekannt geworden, dass die Sberbank sogar drei Viertel Aktien für 60 Millionen Dollar an „Yandex Money“ erwirbt, während „Yandex“ die Sperrminorität mit 25% der Aktien plus einen Rubel behält.
Die Sperrminorität
Die Sperrminorität ist eine Möglichkeit der Minderheit – in diesem Fall „Yandex“ – bei Abstimmungen bestimmte Entscheidungen der Mehrheit – Sberbank – zu verhindern. Das könnte zum Beispiel – was kaum vorstellbar ist – der Hauptversammlungsbeschluss über die Liquidation der Marke „Yandex Money“ sein, oder etwa eine andere Entscheidung der eher konservativen Sberbank.
Das Sberbank-Yandex Join Venture
Am Mittwoch den 19.12.2012 unterzeichneten die Unternehmensvertreter von Yandex und Sberbank, German Gref und Arkady Volozh, eine Vereinbarung über ein Joint Venture auf Basis von „Yandex Money“ für die Förderung neuer Lösungen im Bereich Micropayments und Online Zahlungen.
Als Geschäftsführerin wird die derzeitige Generaldirektorin von Yandex Money Evgenya Zavalishina antreten. Dem Vorstand werden drei Vertreter der Sberbank – Denis Bugrov, Victor Orlov und Alexander Torbakhov – und zwei Vertreter von Yandex – Arkady Volozh und Evgenya Zavalishina beigestellt.
Das Joint Venture wird weiterhin unter Marke „Yandex Money“ agieren, nach dem Anfang 2013 erwarteten Dealabschluss werden Yandex Money Kunden zu Kunden der gleichnamigen Non-Bank Kreditorganisation, die unter der Lizenz der Zentralbank von Russland agiert.
Hierbei muss angemerkt werden, dass Sberbank kein besonders gutes Image unter russischer Bevölkerung genießt und wird in Russland als ein unmoderner und bürokratischer Nachfolger der Sberbank UdSSR empfunden.
Non-Bank Kreditorganisation oder Bank. Ein Gesetz für alle russischen Zahlungssysteme
Im Sommer 2012 beantragte „Yandex Money“ eine Non-Bank Kreditorganisation Lizenz. Die Notwendigkeit solch eine Lizenz zu erhalten entstand nach der Verabschiedung des „Nationale Zahlungssysteme“ Gesetzes.
Laut diesem Gesetzt dürfen ab dem 29 September 2012 ausschließlich Banken oder Non-Bank Kreditorganisationen mit dem elektronischen Geld arbeiten. Entsprechende Lizenzen werden von der Zentralbank vergeben.
Hinterlasse als Erster einen Kommentar