Laut Berichten von RBC-Ukraine, hat sich der russische Botschafter in der Ukraine zurückhaltend zur geplanten Zollunion im Format „3+1“ geäußert.
„Wir müssen berücksichtigen, dass auf der politischen Ebene, eine solche Möglichkeit derzeit als unwahrscheinlich angesehen wird“
, sagte Mikhail Zurabow.
Zuvor bekräftigte der EU-Kommissar Stefan Füle, dass es für die Ukraine kein Assoziierungsabkommen mit der EU und eine gleichzeitige Zollunion mit Russland geben kann.
Was ist eine „3+1“ Zollunion?
Die Zusammenarbeit der Ukraine mit der Zollunion im Format „3+1“ (Russland, Weißrussland, Kasachstan und die Ukraine) hat der ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch 2011 vorgeschlagen. Die Grundidee besteht darin, dass die Ukraine kein Mitglied der Zollunion wird, so dass die Möglichkeit bestehen bleibt, ein Assoziierungsabkommen zu unterzeichnen und die Freihandelszone mit der EU zu bilden. Allerdings passt dies nicht der EU, die auf eine komplette Eurointegration von Kiew besteht und in der Lösung einen Widerspruch zu der europäischen Integration der Ukraine sieht.
Von russischer Seite wurde bekannt, dass der Preis von Erdgas aus Russland erst sinken werde, wenn es zwischen Russland und der Ukraine zu einer gemeinsamen Zollunion kommen würde. Das ukrainische Außenministerium nannte solche Aussagen beleidigend.
Auch auf Seite der Werchowna Rada gab es offizielle Stellungnahmen zu einer gemeinsamen Zollunion mit Russland. Man sehe die Ukraine weiterhin als strategischen Partner Russlands.
Eine schnelle Entscheidung fällig
Zurabow sagte, dass die Ukraine über die Form der Zusammenarbeit mit der Zollunion innerhalb von sechs Monaten entscheiden muss. Der russische Präsident Wladimir Putin behauptete, dass der größte Stolperstein in der Frage des Beitritts zur Zollunion die Besorgnis der ukrainischen Seite über die mögliche Übertragung der internen Staatsfunktionen auf die internationale Ebene ist.
Eine Zollunion innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft ist eine Form des Handels und wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Weißrussland, Russland, Kasachstan auf einem gemeinsamen Zollgebiet, in dem es keine Zölle, Beschränkungen des Warenverkehrs gibt. Weiterhin gelten besondere Schutzmaßnahmen, wie Antidumping und Ähnliches.
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