EU-Kommissar Stefan Füle bekräftigte bei einem Treffen in Tiflis (Georgien) seine Haltung zum geplanten Assoziierungsabkommen.
„Die Position der Mitgliedsstaaten der EU ist klar: wir werden ein Assoziierungsabkommen unterzeichnen und derzeit sprechen keine rationellen Gründe dagegen, gleichzeitig auch eine gemeinsame Freihandelszone zu bilden. Ich sehe keine Notwendigkeit diese beiden Fragen zu trennen.“
Die Freihandelszone: nur nach dem Assoziierungsabkommen und ohne Zollunion
Bei einem Besuch Stefan Füles in Kiew, Ukraine, sagte er, dass alles für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens eingeleitet sei und es im November beim Gipfel der „Östlichen Partnerschaft“ zum Abschluss komme.
Weiterhin bekräftigte er, dass eine weitere Freihandelszone der Ukraine mit einer weiteren Nation oder Organisation damit ausgeschlossen sei. Damit meinte man natürlich die Zollunion von Russland, Weißrussland und Kasachstan.
Der ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch hat Füle versprochen, alles zu tun, um im November in Litauen zu unterzeichnen.
Vor dem Treffen mit Janukowitsch besuchte der EU-Kommissar Füle Litauens Präsidentin Dalia Grybauskaitė zu Gesprächen über die europäische Integration der Ukraine.
Kritische Stimmen
Kritische Stimmen werden laut, die ein Assoziierungsabkommen eher distanziert sehen. Gründe dafür sind unter anderem die strafrechtliche Verfolgung von Oppositionellen der ukrainischen Regierung. So wurden in der Vergangenheit politisch unbequeme Persönlichkeiten wie die ehemalige Premierministerin Julija Tymoschenko, der ehemalige Innenminister Jurij Luzenko, aber auch weitere hochrangige Beamte inhaftiert.
Tymoschenko wird unter fadenscheinigen Indizien der Vorwurf der Ermordung des Volksdeputierten Jewgenij Scherban angelastet. Die EU hat sich bisher immer kritisch zu diesen Anschuldigungen geäußert.
Folgendes fehlt zur Abkommensunterzeichnung
Ukraines Assoziierungsabkommen mit der EU wurde am 30. März 2012 paraphiert – unterzeichnet wurde nur ein Teil der politischen Einigung. Für das Inkrafttreten des Dokuments muss unterzeichnet und ratifiziert werden. Das erfolgt durch die Werchowna Rada (ukrainischer Oberster Rat), das Europäische Parlament und die Parlamenten der Mitgliedsstaaten. EU-Beamte haben wiederholt erklärt, dass die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens von der aktuellen Situation in der Ukraine gefährdet wird.
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