Der Präsident der Ukraine ist ja schon für einige Überraschungen gut. Jetzt setzt er noch einen oben drauf und spricht von der Ukraine als EU-Beitrittskandidat. Während einer Rede zum 18. Gipfeltreffens der Staaten Mitteleuropas, sagt Janukowytsch:
„Ich sehe keine objektiven Gründe für die Ukraine nicht potenzieller EU-Mitgliedsstaat zu werden. Wir verstehen auch, dass in der derzeitigen Krise innerhalb der EU, man auf eine Erweiterung der EU vorsichtig reagiert. Der Glaube der Ukrainer an die Europäische Union und Bestrebung Mitglied zu sein, lassen sich die Ukrainer nicht nehmen. Die Europäische Union ist ein Beispiel für einen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Erfolg, den wir als sozio-ökonomische Reform bereits in der Ukraine umsetzen“
, so Janukowytsch. Auch früher hat der ukrainische Präsident den Kurs auf die europäische Integration immer wieder bestätigt. Janukowytsch bekräftige diese Entscheidung mehrmals.
Das Assoziierungsabkommen und Fall Tymoschenko
Experten gehen davon aus, dass es im geplanten Assoziierungsabkommen mit der EU Julija Tymoschenko eine Rolle spielen wird und wie mit ihr verfahren wird. Die EU drängt auf die Freilassung der Inhaftierten.
Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine wird voraussichtlich im November beim Gipfel der „Östlichen Partnerschaft“ in Vilnius, Litauen, unterzeichnet werden. Dies wurde vor Kurzem auch vom Außerordentlichen und Bevollmächtigter Botschafter von Deutschland in der Ukraine Christoph Weil bestätigt. Doch bekräftigt EU immer wieder, dass sich Ukraine endlich endgültig entscheiden soll.
Schon vor der Unterzeichnung des Memorandums der sogenannten Visegrad-Gruppe, die aus den Außenministern von Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn bestehen, hat Irland und Litauen eine Erklärung über die östliche Partnerschaft abgegeben. In ihr bekräftigen beide Länder, die Ukraine bei ihren Bemühungen des Assoziierungsabkommens zu unterstützen.
Wie sieht es Europa?
Die Europäische Kommission hat am 15. Mai beschlossen, dem Europäischen Rat die Unterzeichnung des EU Assoziierungsabkommens und eine Freihandelszone mit der Ukraine zu empfehlen. Es bedarf einer Unterzeichnung seitens Europäischen Rates, um dies erst zu ermöglichen
Seitens EU wird betont, dass formale Vorbereitungen auf die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens weiterhin laufen, was leider keinesfalls als ein Indiz für die Fortschritte der ukrainischen Seite zu deuten sind. Fürs Inkrafttreten müssen Werchowna Rada (ukrainischer Oberster Rat), das Europäische Parlament und die Parlamenten der Mitgliedsstaaten unterzeichnen.
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